Immer wieder sind wir von Spaziergängern mit Anfragen zur Umzäunung von landwirtschaftlichen Flächen konfrontiert. Entweder wird großflächig mittels Wildzaun eingezäunt, oder man bedient sich eines Elektrozaunes. Häufig werden die Jungpflanzen auch einzeln durch entsprechende Gitter geschützt. Immer öfter bedient man sich auch chemischer Substanzen die das Wild von den Anlagen fernhalten sollen.
Dazu muss man ein bisschen weiter ausholen und u.a. auch auf das Jagdrecht eingehen. Im Wiener Jagdgesetz ist dazu zu lesen:
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur weidgerechten Hege des Wildes verbunden, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln könne und erhalten werde. Dabei ist insbesondere die Erhaltung gefährdeter und empfindlicher Wildarten zu berücksichtigen und auch auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft entsprechend Bedacht zu nehmen.
Artenreich und gesund bzw. dynamisch bedingt, dass es eine gewisse Mindestpopulation geben muss und sich die Tiere entsprechend frei bewegen können müssen, damit ein entsprechender genetischer Austausch gewährleistet ist und es nicht zu Inzucht kommt. Fällt der Bestand unter eine gewisse Anzahl so erholt sich dieser nur mehr sehr langsam. Der sich aus einem dynamischen, artgerechten Wildstand ergebende Zuwachs ist dann von den Jägern abzuschöpfen damit es zu keiner Überpopulation kommt und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen vermieden werden.
Immer wieder werden wir gefragt, warum manche Flächen eingezäunt sind und andere wieder nicht. Hauptsächlich handelt es sich um Weingärten. Dazu ist vereinfacht folgendes zu sagen: Prinzipiell sind landwirtschaftliche Flächen frei zu halten, dürfen also nicht umzäunt werden. Ausnahmen gibt es aber. So dürfen besondere Kulturen zu Schutz vor Wildtieren vorübergehend eingezäunt werden, z.B. Hackfrüchte wie Kartoffeln, Mais,… u.a zum Schutz vor Wildschweinen, (meist verwendet man hier einen Elektrozaun), Junganlagen von Sonderkulturen wie Wein und Obst zum Schutz vor Verbiss durch Rehwild oder Feldhasen. Hier kommen verschiedene Techniken zur Anwendung. Meist wird über jede Jungpflanze ein Netz gestülpt (Einzelpflanzenschutz) oder man umzäunt das ganze Grundstück mit einem Wildzaun, hierfür ist aber eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen welche für max. 2 Jahre erteilt wird. Immer häufiger bedient man sich eines chemischen Schutzes, d.h. man besprüht die Pflanzen mit einem Vergällungsmittel um diese für das Wild ungenießbar zu machen (Achtung Föderalismus: es kann je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen geben). Manchmal müssen auch Obstbäume gegen Verbiss durch Biber geschützt werden.
Leider kommt es durch diverse Zäune immer wieder zu für das Wild tödliche Unfällen, hauptsächlich sind Rehe davon betroffen.
Sei es, dass sich ein Kitz in einem Wildzaun verhängt
oder sich ein Rehbock mit den Geweih in einem Elektrozaun verwickelt
oder sich ein Reh beim Davonlaufen in einem Gartenzaun das Genick bricht.
Dazu muss man wissen, dass es sich beim Reh um einen sogenannten Schliefer handelt. Für die Rehe ist ein Strauch oder Gebüsch, solange nicht ganz blickdicht kein Hindernis. Auf der Flucht von z.B. einem Hund werden diese „Hindernisse“ oft ziemlich flott durchquert. Ist hinter dem Gebüsch jedoch ein Zaun versteckt rennt das Tier frontal an und schon ist es geschehen.
Im Grunde ist es nicht möglich Landwirtschaft zu betreiben ohne auf die Wildtiere Einfluß zu nehmen. Zum Glück gibt es noch genug Bauern die ihre Rechte nicht bis zum Letzten ausnützen und den Wildtieren noch genügend Raum und Nahrung gewähren.