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Biodiversitätsflächen

Im Rahmen des sogenannten ÖPUL (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) gibt es von der EU Förderungen wenn entsprechende Flächen aus der Produktion genommen werden.

Ziel ist es dem Boden Zeit zur Regeneration zu geben, damit das Bodenleben zu fördern und Deckungsraum sowie Nahrungsquelle für Wildtiere und Vögel zu schaffen, also die Artenvielfalt zu steigern. Für den Landwirt sind damit einige Auflagen verbunden. So dürfen die Flächen weder zu landwirtschaftlichen noch zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Die Flächen sind der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch gezielte Aussaat von geeigneten Saatmischungen zu begrünen. Darüber hinaus besteht eine Pflegeverpflichtung (mindestens 1x jährlich Mähen, Mulchen oder Häckseln), die Nutzung des Aufwuchses ist aber nicht zulässig. Die Pflegemaßnahmen dürfen in der Sperrfrist vom 1. April bis 30. Juni nicht durchgeführt werden (Jungtiere, Vogelnester). Unter diesen Gesichtspunkten wäre es mehr als Kontraproduktiv wenn diese Flächen nun als Spielwiesen oder Hundefreilaufzonen genutzt würden. Daher die Bitte an alle Naturliebhaber:

Bleibt auf den Wegen und führt die Hunde an der Leine, die Natur wird es euch danken.